Energieeinsparverordnung, das sind die gesetzlichen Vorschriften
Die Energieeinsparverordnung verfolgt das Ziel, dass Neubauten und renovierte Altbauten künftig weniger Energie verbrauchen als bisher.
Die Energieeinsparverordnung stellt ein wichtiges Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Die EnEV soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.
Ziele der Energieeinsparverordnung
Die energetischen Anforderungen an Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, sind in der Energie-Einsparverordnung (EnEV) festgelegt.
Die Ziele der Energiewende sind:
- Die Erhöhung des Effizienzstandards von Gebäuden unter der Voraussetzung, dass die Belastungen für Eigentümer und Mieter wirtschaftlich vertretbar sind.
- Der Niedrigstenergie-Neubaustandard (= Neubauten mit sehr guter Gesamtenergieeffizienz, deren sehr geringer Energiebedarf größtenteils durch erneuerbare Energien gedeckt wird) soll für private Gebäude ab 2021 und für öffentliche Gebäude bereits ab 2019 verbindlich werden.
Wozu braucht es eine solche Verordnung
Auf Gebäude entfallen knapp 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland. Die Einsparung von Energie in diesem Bereich bietet daher ein enormes Potenzial, um die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten zu verringern und die Klimaschutzziele zu erreichen.