Termin Bau GmbH – Ihr Baubetrieb in Halle / Leipzig, Altbausanierung
Wärmeschutzoptimierung – Gute Gründe für eine gute Dämmung
Wärmeschutzoptimierung durch energetische Sanierung
Steigende Energiepreise machen die Wärmeschutzoptimierung sowohl für Neubauten als auch für Altbauten immer lohnenswerter.
Und das ist so verblüffend einfach:
Wir sorgen dafür, dass alle Ihre Bauteile der Gebäudeaußenhülle optimal gedämmt sind.
Dadurch können Sie von vielen Vorteilen profitieren, wie zum Beispiel:
- Heizkosten einsparen
- Unabhängig von Energiepreisen
- Verbesserter Wohnkomfort
- Wertsteigerung der Immobilie
- Erhöhte Verkaufschance
- Erhöhung der Lebensdauer Ihrer Immobilie

Vorteile einer Altbausanierung zur Wärmeschutzoptimierung
Mit einer entsprechenden Sanierung schonen Sie zum einen die Umwelt. Denn Sie verbrauchen weniger Ressourcen und können gleich auf die Nutzung eneuerbarer Energien zurückgreifen.
Mit einer energetischen Sanierung betreiben Sie also aktiven Klimaschutz.
So halten Sie gesetzliche Vorschriften ein
Die Energieeinsparverordnung verfolgt das Ziel, dass Neubauten und renovierte Altbauten künftig weniger Energie verbrauchen als bisher. Immobilieneigentümer und Bauherren bekommen für die Umsetzung der Vorschriften oftmals günstige Kredite und Fördermittel vom Staat oder staatlichen Banken.
Doch mit einer energetischen Sanierung erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften. Sie schaffen auch Arbeitsplätze und begünstigen mit Ihren Investitionen das Wirtschaftswachstum.
Vor allem aber sparen Sie zukünftig Energie- und Heizkosten.
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Energieeinsparverordnung (EnEV) – So erfüllen Sie gesetzliche Vorschriften bei der Wärmedämmung
Energieeinsparverordnung, das sind die gesetzlichen Vorschriften
Die Energieeinsparverordnung verfolgt das Ziel, dass Neubauten und renovierte Altbauten künftig weniger Energie verbrauchen als bisher.
Die Energieeinsparverordnung stellt ein wichtiges Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Die EnEV soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.

Ziele der Energieeinsparverordnung
Die energetischen Anforderungen an Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, sind in der Energie-Einsparverordnung (EnEV) festgelegt.
Die Ziele der Energiewende sind:
- Die Erhöhung des Effizienzstandards von Gebäuden unter der Voraussetzung, dass die Belastungen für Eigentümer und Mieter wirtschaftlich vertretbar sind.
- Der Niedrigstenergie-Neubaustandard (= Neubauten mit sehr guter Gesamtenergieeffizienz, deren sehr geringer Energiebedarf größtenteils durch erneuerbare Energien gedeckt wird) soll für private Gebäude ab 2021 und für öffentliche Gebäude bereits ab 2019 verbindlich werden.
Wozu braucht es eine solche Verordnung
Auf Gebäude entfallen knapp 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland. Die Einsparung von Energie in diesem Bereich bietet daher ein enormes Potenzial, um die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten zu verringern und die Klimaschutzziele zu erreichen.
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