Energieausweis - Chancenerhöhung bei Verkauf und Vermietung
Ein Energieausweis ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) bei der Errichtung, Veränderung oder Erweiterung von Gebäuden auszustellen.
Gemäß der Verordnung ist einem Käufer, Mieter oder Pächter ein Energieausweis zugänglich zu machen.
Zur Ermittlung des Energieverbrauchs sind Daten aus Heizkostenabrechnungen für mindestens drei Jahren zu Grunde zu legen.
Daraus ermittelt der Energieberater für Sie ein Durchschnittswert.
Dies soll Aussageungenauigkeiten aufgrund Ihres Nutzerverhaltens entgegenwirken. Damit können Sie längere Leerstände berücksichtigen. Um eine Bewertung und Vergleichbarkeit zu ermöglichen, müssen die Daten einer Witterungs berücksichtigt werden.
Erhöhen Sie Ihre Verkaufschancen mit guter Wärmedämmung
Wenn Sie ein Wohngebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, ist der Energieausweis Pflicht. Diese Bestimmung gilt seit dem 01. Januar 2009 für alle Wohngebäude. Er hilft bei der Bewertung eines Gebäudes hinsichtlich des Energieverbrauchs. Außerdem lässt er Rückschlüsse über die Isolierung und Wärmedämmung zu. Ist der Energieverbrauch gering, erhöhen sich Ihre Verkaufs- oder Vermietungschancen erheblich.
Mit einer guten Wärmedämmung schaffen Sie ein angenehmes Wohngefühl. Zusätzlich erhöhen Sie auch den Wert und die Verkaufschancen Ihrer Immobilie.