energieeffizient Sanieren – nach EnEV Regelungen – Diese Pflichten gelten für Altbauten

Energieeinsparverordnung betreffen auch Altbauten - energieeffizient Sanieren

energieeffizient Sanieren. Die Regelung der EnEV gelten sowohl für Neubauten, als auch für Altbauten.

Altbau-Eigentümer unterliegen nicht den gleichen strengen Richtlinien wie Bauherren, die neu bauen. Aber auch hier gibt es Vorschriften zur energetischen Sanierung der obertsen Geschossdecke. Sofern diese zugänglich ist und der Raum darüber nicht beheizt wird, muss sie saniert werden.

Was muss gedämmt werden?

Die Pflicht zur energetischen Sanierung und zur Dämmung gilt bereits als erfüllt, wenn die oberste Geschossdecke oder aber das Dach darüber den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 entsprechen.

Hierzu sind Wärmedurchlasswiderstände von 1,2 m² K/W (Quadratmeter und Kelvin je Watt) für Dächer und 0,9 m² K/W für oberste Geschossdecken vorgeschrieben. Je höher der Wert ist, desto besser sind die Dämmeigenschaften.

Energieeinsparverordnung betreffen auch Altbauten - energieeffizient Sanieren

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Muss man einen ausgebauten Dachboden dämmen?

Für einen ausgebauten Dachboden existiert keine Dämmpflicht. Die vorgeschriebenen Dämmwerte gelten jedoch trotzdem. Hauseigentümer sollten dies von einem Energieberater überprüfen lassen.

Auch andere Arbeiten am Haus müssen den Vorgaben der EnEV entsprechen: Wer beispielsweise mehr als zehn Prozent seiner Hausfassade erneuern lässt, muss diese auch dämmen. Keine umfassende Sanierung ist dagegen nötig, wenn nur ein kleiner Riss ausgebessert wird.

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