Betonplatte als Bodenplatte oder Streifenfundament?
Ein Bauvorhaben beginnt immer mit dem Fundament. Egal ob Streifenfundament oder Bodenplatte, das Fundament bildet die Grundlage für jedes Bauvorhaben. Das Fundament muss sämtliche Lasten des Gebäudes tragen.
Das Fundament muss deshalb sicher gegründet sein, andernfalls kann das existenzielle Folgen für den Bauherren haben.
Tragfähigkeit und Frostsicherheit im Fundament
Fundamente müssen frostfrei gegründet werden. Auch der Baugrund muss tragfähig sein, um die zukünftigen Lasten tragen zu können.
Eine fehlende Tragfähigkeit kann zu Bauschäden führen. Gegebenenfalls muss nachverdichtet werden. Jedes Fundament hat in der Regel eine Mindesttiefe von 80 cm. Dadurch werden Bewegungen des Bauwerks und somit mögliche Risse und Bauschäden verhindert.
Das Streifenfundament
Ein solches Fundament wird mittig unter tragenden Wänden angeordnet. Es übernimmt die Ableitung der Traglasten. Dazu werden im Baugrund Streifen ausgeschachtet und mit Beton befüllt.
Bei bewehrten Fundamenten wird zunächst eine Sauberkeitsschicht aus Beton errichtet. Dazu kann auch mit einer Schalung gearbeitet werden.
Die Dimensionierung des Fundaments ist neben den zu erwartenden Lasten abhängig von der Tragfähigkeit des Bodens. Achtung bei Grenzbebauungen: Das Fundament darf maximal bis zur Grundstückgrenze reichen, nicht darüber hinaus. In solchen Fällen werden Winkelfundamente vorgesehen.